Die Bundesregierung hat diese Woche ein Mandat für einen Militäreinsatz zur Unterstützung Frankreichs und zur Bekämpfung der Terrormiliz IS (Daesh) in den Bundestag eingebracht. Sie möchte sich mit Aufklärungs-Tornados, Flugzeugen zur Luftbetankung und einer Fregatte zum Schutz des Flugzeugträgers Charles de Gaulle beteiligen. Viele Fragen des militärischen und politischen Gesamtkonzepts bleiben allerdings offen. Daher lehnt die Grünen im Bundestag das Mandat mehrheitlich ab.
SOLIDARITÄT MIT FRANKREICH HAT VIELE FACETTEN
Die Anschläge in Paris, haben nicht nur Frankreich, sondern uns alle getroffen. Wir stehen solidarisch an der Seite Frankreichs. Gerade in solch schweren Stunden ist es entscheidend, dass wir in der EU zusammenstehen. Es war deshalb richtig, dass sich die französische Regierung mit einer EU-Beistandsbitte nach Artikel 42 Abs. 7 EUV an die europäischen Partner gewandt hat. Und es ist auch richtig, dass Deutschland konkrete Angebote gemacht hat, sein Engagement in Mali und Westafrika zu verstärken, um dort die französischen Kräfte zu entlasten. Darüber hinaus hat Frankreich bei der EU um Verständnis gebeten, wenn es in dieser Situation die Maastricht-Kriterien bei den Haushaltsdefiziten nicht einhalten kann. Deutschland sollte Frankreich in dieser schwierigen Lage Frankreich beistehen und unterstützen.
Die Solidarität mit Frankreich ist ein wichtiges und gewichtiges Argument und der europäische Zusammenhalt von großer Bedeutung. Dennoch müssen wir Grüne in jedem Einzelfall sorgsam und gewissenhaft entscheiden, welches Engagement wir für verantwortbar und sinnvoll erachten.
OFFENE FRAGEN ZUM MANDAT FÜR DEN SYRIEN-EINSATZ
Auch wenn man Daesh nur politisch besiegen kann, muss diese Terrororganisation auch militärisch bekämpft werden. Doch der militärische Einsatz der Bundeswehr erfolgt ohne ein schlüssiges politisches Gesamtkonzept. Es ist unklar, mit wem Deutschland gegen wen und für welches politische Ziel kämpft.
Die völkerrechtliche Grundlage dieses Einsatzes ist hochproblematisch. Es gibt keine VN-Resolution, die militärische Zwangsmaßnahmen ausdrücklich nach Kapitel VII der VN-Charta autorisiert. Das durch das Grundgesetz geforderte System kollektiver Sicherheit ist nicht gegeben, da auch der EU-Beistandsklausel (Art. 42 Abs. 7 EUV) selbst nach Aussage der Außenbeauftragten der EU, Mogherini, als auch der Aussage des französischen Verteidigungsministers, Le Drian, nur als politischer Akt der Geschlossenheit verstanden und alle konkreten Hilfen bilateral besprochen werden sollen.
Die Bundesregierung hat keine eindeutige Aussage getroffen, ob sie explizit oder implizit an der Seite Assads und Russlands gegen Daesh vorgehen will. Eine solche Zusammenarbeit birgt die große Gefahr, für die Rekrutierungspropaganda von Daesh genutzt zu werden.
Die Bundesregierung gibt auch keine Auskunft zu den konkreten Einsatzregeln und Einsatzbeschränkungen. Sie kann des Weiteren nicht darlegen, welche Rebellengruppen als Partner angesehen werden, die von einer Eindämmung von Daesh profitieren sollen.
Es ist nicht klar, was mit den Gebieten geschieht, die von Daesh befreit wurden und wer von den zahlreichen Gruppierungen und Akteuren vor Ort hier die Kontrolle übernehmen kann und soll. Es gibt keine Exitstrategie für eine Beendigung des Einsatzes.
Insgesamt ist das Mandat vage und lässt all diese entscheidenden Fragen völlig offen. Das ist insbesondere gefährlich, weil die Lage in Syrien extrem unübersichtlich ist und zahlreiche Staaten mit widersprüchlichen Interessen dort ihr perfides Machtspiel ohne Rücksicht auf Menschenleben und die politische Stabilität der Region treiben. Die Wiener Verhandlungen für mögliche Schritte zu einer politischen Lösung stehen erst am Anfang, geben aber Anlass zu vorsichtiger Hoffnung. Es braucht jetzt endlich eine solche politische Lösung des Krieges in Syrien, sie wäre ein erster Schritt im Kampf gegen Daesh und würde die Lage maßgeblich verändern. Bislang sind wenig konkrete Verbesserungen für die syrische Zivilbevölkerung erreicht worden.
HANDLUNGSOPTIONEN JENSEITS DES SYRIEN-EINSATZES
Wir fordern die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf, sich für die Umsetzung der VN Resolution zur Beendigung der Bombardierungen durch die Assad-Truppen mit Fassbomben einzusetzen. Leider sperrt sich beispielsweise Russland dagegen. Auch gibt es nach momentanem Stand keine Verbesserung beim Zugang zu humanitärer Hilfe.
Wir Grüne im Bundestag haben uns für ein verstärktes, vor allem politisches Engagement im Irak ausgesprochen. Hier kontrolliert Daesh viel Territorium und rekrutiert aus ehemaligen Kadern Saddam Husseins sein Führungspersonal. Der irakische Präsident Abadi braucht tatkräftige Unterstützung, um das Land zusammenzuhalten und seine Reformagenda umzusetzen.
Die Bundesregierung muss sich auch stärker dafür einsetzen, dass Daesh der Nährboden entzogen wird. Die sozialen und wirtschaftlichen Ursachen des Terrorismus müssen bekämpft werden. Die Finanzierungsströme der Terroristen müssen unterbunden und deutsche Waffengeschäfte mit Staaten wie Katar und Saudi-Arabien beendet werden.
EILVERFAHREN IST NICHT ANGEMESSEN
Das Vorgehen der Bundesregierung und der Fraktionen der großen Koalition bei der Befassung im Bundestag ist höchst fragwürdig. Die große Koalition möchte das Mandat im Eilverfahren durch den Bundestag schleusen. Diese verkürzte Beratungszeit, für die es keine sachlichen Gründe gibt, hat die Grüne Fraktion ausdrücklich kritisiert. Sie ist nicht nachvollziehbar und der politischen Bedeutung dieser Mandatserteilung nicht angemessen.