UNTERBRINGUNG VON FRAUEN UND KINDERN – Flüchtlinge brauchen Schutz – Willkommen in unserem Land – Kinder brauchen unseren besonderen Schutz

Weltweit sind 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Viele Menschen sind in diesem Jahr zu uns nach Deutschland geflohen. Trotz der angespannten Unterbringungssituation kann auf Maßstäbe in den Unterkünften nur temporär verzichtet werden. Gruppen die schon unter normalen Bedingungen in besonderer Weise Ziel von Diskriminierung und Gewalt sind, können unter den räumlichen Bedingungen der Erstunterkünfte besonders leicht Opfer von Übergriffen werden.

GEWALTSCHUTZKONZEPTE

Für Kinder und Jugendliche ist die Situation in den Einrichtungen besonders belastend. Es besteht das Risiko von Belästigungen und sexualisierter Gewalt. Die fehlende Privatsphäre verstärkt auch das Diskriminierungsrisiko für Angehörige von Gruppen wie Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI). Dieses besondere Schutzbedürfnis anzuerkennen und entsprechenden Schutz zu bieten, ist die Aufgabe von Gewaltschutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften, wie sie in unserem Antraggefordert werden. Sie sollen vor Ort konkretisiert und ihre Umsetzung an die jeweilige Situation in den Einrichtungen angepasst werden. Eine gute Orientierung für Qualitätsmerkmale können die Empfehlungen zu Mindeststandards zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften des Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch bieten.

HILFE BEI TRAUMATISIERUNGEN

Ein Bundesprogramm soll darüber hinaus die nötigen Finanzen zur Verfügung stellen, damit das Personal in den Einrichtungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt und Traumatisierungen geschult werden kann und die zu uns geflüchteten Menschen kompetent beraten und ihnen die nötige Hilfe vermittelt werden kann. Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und Gewaltschutzeinrichtungen sollen gefördert werden und für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen Beratung und Unterstützung anbieten können.

In Gemeinschaftsunterkünften leben Geflüchtete häufig jahrelang. Sie sollen deshalb unserem Antrag entsprechend betriebserlaubnispflichtig werden. Und es ist wichtig, Beteiligungsverfahren einzurichten, die es Kindern ermöglichen sich bei Übergriffen zu beschweren und Ansprechpartner zu kennen. Allerdings ist klar, dass den Trägern der Einrichtungen ein angemessener Zeitraum zur Erfüllung der Auflagen des Bundeskinderschutzgesetzes eingeräumt werden muss. Dadurch wird dem hohen Zeitdruck, unter dem derzeit neue Unterkunftsmöglichkeiten geschaffen werden müssen, Rechnung getragen.

SCHUTZ VOR FREMDENHASS

Es gibt Schutzbedarf gegenüber fremdenfeindlichen Übergriffen von Hetzparolen bis hin zu Brandanschlägen. Auch innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte besteht Schutzbedarf. In den Erstaufnahmeeinrichtungen leben häufig über 1000 Menschen ohne Beschäftigung auf engstem Raum. Es gibt meistens keine Rückzugsmöglichkeiten für stillende Mütter und keinen Ort für Kinder zum Spielen. Studien zeigen uns: Der Gesundheitszustand von Flüchtlingskindern verschlechtert sich durch die Situation in den Einrichtungen noch zusätzlich. Spiel- und Freizeitbereiche für Kinder und Jugendliche mit pädagogischem Fachpersonal helfen Vertrauen aufzubauen, sich zu öffnen, neue Freundschaften zu schließen. Hier können auch Warnsignale – etwa von kriegsbedingten Traumatisierungen – erkannt und Hilfe vermittelt werden.

Der Schutz von Kindern, Frauen und anderen besonders gefährdeten Gruppen ist nicht Kür, sondern Pflicht. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Deutschland zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls. Das gilt auch in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Auch die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) ist schon längst überfällig. Sie gibt vor, Gemeinschaftsunterkünfte den Bedürfnissen von besonders schutzbedürftigen Personen entsprechend auszustatten und vor (sexueller) Gewalt zu schützen (Art. 18 Nr.4). Bei der Ausstattung von Einrichtungen müssen geschlechts- und altersspezifische Aspekte (Art. 18 Nr.3) beachtet werden: nach Geschlechtern getrennte abschließbare sanitäre Anlagen und die Bereitstellung von abgetrennten Gemeinschaftsräumen.

Im Moment gilt es, für jeden Flüchtling eine winterfeste Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Absehbar brauchen Jugendliche aber die Möglichkeit sich zurückziehen zu können und Kinder Raum zum Spielen. Sinnvoll sind Unterkünfte oder zumindest Räume, in denen Frauen und Mütter mit Kindern unter sich sein können.

BUNDESREGIERUNG ZEIGT HÄRTE STATT ENGAGEMENT

Doch anstatt sich engagiert für die Umsetzung der Schutzvorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie einzusetzen, blockiert sich die Bundesregierung mit Diskussionen über Transitzonen und zynischen Überlegungen zur Begrenzung des Familiennachzugs und verliert sich damit im großkoalitionärem Chaos. Wird der Familiennachzug begrenzt, leiden darunter vor allem die Kinder. Sie werden auf gefährlichen Weg übers Mittelmeer geschickt und finanzieren dabei weiter das Schleppertum. Statt mit Härte gegen die Schwächsten vorzugehen, sollte die Bundesregierung lieber mit Engagement den Schutz von Flüchtlingen in deutschen Unterkünften durchsetzen.

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