FREIHANDELSABKOMMEN CETA – so nicht!

Das Handels- und Investitionsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ist fertig verhandelt. Anfang 2016 soll es in seiner endgültigen Fassung und deutscher Übersetzung vorliegen. Das Abkommen ist die Bewährungsprobe für die deutsche Bundesregierung und die europäische Kommission: Halten sie ihre Versprechen, dass Regelungen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht aufgeweicht, bestehende Standards nicht gesenkt werden? Und nehmen sie die massive öffentliche Kritik insbesondere an Investor-Staat-Schiedsverfahren, die in diesem Abkommen etabliert werden sollen, ernst? Sind kommunale Daseinsvorsorge, soziale Dienstleistungen und der Kulturbereich ausreichend und rechtssicher geschützt? Überprüft man den Vertragstext, ist klar: Nein.

SCHUTZ FÜR MENSCH UND UMWELT WIRD AUFGEWEICHT

Das „Vorsorgeprinzip“, ein Grundpfeiler des europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzes, wird nicht effektiv verankert, die zukünftig geplante Harmonisierung von Regulierung droht zu einer Absenkung statt einer Weiterentwicklung bestehender Standards zu führen. Die europäischen und kanadischen Schutzstandards stehen bei CETA im Visier.

Klageprivilegien für ausländische Investoren über den Investor-Staat-Schiedsmechanismus (ISDS) sind nach wie vor in CETA vorgesehen. Bereits im September hat die Europäische Kommission ihre Reformvorschläge für ISDSvorgestellt – doch CETA will sie selbst ohne diese unzureichenden Reformen abschließen. Wer nicht bereit ist, über die bereits verhandelten Klageprivilegien in CETA auch nur zu reden, dem fehlt jede Glaubwürdigkeit. Die europäische Kommission ist weiter auf einem gefährlichen Holzweg, die Bundesregierung darf diesen Weg nicht mitgehen. Klageprivilegien in CETA sind gefährlich und unnötig.

Auch in den anderen Bereichen liegen noch gravierende Probleme. Die kommunale Daseinsvorsorge wird beispielsweise unzureichend geschützt. CETA zielt auf eine umfassende Öffnung der Märkte für Dienstleistungen, die Ausnahmen, die kommunale Dienstleistungen schützen sollen, sind in ihrer Reichweite umstritten und bieten keine ausreichende Rechtssicherheit. Die Perspektive, millionenschweren Entschädigungsklagen vor Schiedsgerichten ausgesetzt zu sein, würde die kommunale Handlungsfreiheit ganz erheblich lähmen. Sollte CETA so in Kraft treten, bestünde außerdem die Gefahr, dass es für Bund, Länder und Kommunen schwieriger wird die Auftragsvergabe an sozialen und ökologischen Kriterien auszurichten.

STAATLICHER HANDLUNGSSPIELRAUM WIRD STARK EINGESCHRÄNKT

Grundsätzlich wird staatlicher Handlungsspielraum in CETA zu stark eingeschränkt, beispielsweise für eine notwendige Modernisierung des Urheberrechts. Dies hat eine Studie, die wir Grüne im Bundestag in Auftrag gegeben haben, bereits letztes Jahr festgestellt. Insgesamt wird die kulturelle Vielfalt im derzeitigen CETA-Entwurf unzureichend geschützt.

Leider erkennt die Bundesregierung bei den allermeisten Kritikpunkten keinen Handlungsbedarf, sie spielt verstecken anstatt sich den massiven Problemen im CETA-Entwurf zu stellen. CDU/CSU und SPD machen die Augen zu und spielen Blinde Kuh: wenn sie die Probleme in CETA nicht sehen, sieht sie keiner. Dieses Spiel spielen wir nicht mit. In seinem derzeitigen Entwurf ist das CETA-Abkommen aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig.

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