Beschluss: Vorratsdatenspeicherung ad acta legen!- MdB Tabea Rößner fordert bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden

Die grüne Landesdelegiertenversammlung hat einstimmig einen Dringlichkeitsantrag der rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner verabschiedet. Die GRÜNEN positionieren sich hier eindeutig gegen die Pläne von Sigmar Gabriel und der Union, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt hierzu:

“Die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Daran ändert auch das laute Krähen von Sigmar Gabriel nichts. Die GRÜNEN Rheinland-Pfalz haben ein ganz klares Signal gesendet, dass mit uns der nationale Alleingang gegen die Bürgerrechte nicht zu machen ist. Union und SPD ignorieren, dass der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig ansehen. Sie haben nahezu unüberwindliche Hürden hierfür errichtet.

Die anlasslose und massenhafte Datenspeicherung auf Vorrat stellt alle in Deutschland lebenden Menschen unter Generalverdacht. Mit der Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungsdaten werden Datenberge angehäuft, mit denen ein exaktes Aktivitätsprofil für jeden Menschen erstellt werden kann. Das Missbrauchsrisiko ist zu hoch. Die Vorratsdatenspeicherung verhindert Terroranschläge nicht, wie die traurigen Fälle von Kopenhagen und Paris gezeigt haben. Daher ist es falsch, den Bürgerinnen und Bürgern mit Aktionismus und Forderungen nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorzugaukeln, sie seien dadurch besser geschützt. Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD)  begründete die Notwendigkeit für ein Gesetz sogar mit der Tragödie von Utoya.  Das ist unanständig und längst widerlegt.

Stattdessen sollte sich die Bundesregierung für eine gute technische wie personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden einsetzen und sich für effektive Mittel zur anlassbezogenen Kriminalitätsbekämpfung stark machen, die grundrechtskonform sind. Ein Scheitern der Vorratsdatenspeicherung ist bereits jetzt schon vorauszusehen. Auch die EU-Kommission hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie keinen neuen Anlauf für eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unternehmen werde.  Der Sinn eines nationalen Vorstoßes erschließt sich mir nicht. “

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