Tierschutz – Ein Anwalt für die, die nicht selbst klagen können

Die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen anzufechten, ist ein im Grundgesetz festgelegtes Grundrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Verbandsklagen weiten diesen Rechtsschutz auf Bereiche aus, wo die direkt Betroffenen selbst keine Rechtsmittel einlegen können. Im Wettbewerbs- oder Umweltrecht gibt es solche Regelungen bereits. Mit der nun erfolgten Zustimmung des Landtags zur Tierschutz-Verbandsklage werden nun bestehende Tierschutzrechte einklagbar sowie die Mitwirkung von Tierschutzverbänden bei behördlichen Entscheidungen gestärkt. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz im Land.

Weitere Baustellen sind für uns beispielsweise Sachkundenachweise für Heimtierhalterinnen und -halter, strenge Vorschriften für den Handel mit Wildtieren und das Verbot von Qualzuchten.

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