„Nach ausführlichen Beratungen hat sich der Gläubigerausschuss für capricorn als künftigen Eigentümer des Nürburgrings ausgesprochen. Mit dieser Entscheidung wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer neuen Zukunft des Nürburgrings gegangen.“ Dies habe ich zusammen mit Ministerpräsidentin Maul Dreyer und Infrastrukturminister Roger Lewentz in einer ersten Stellungnahme zu der Entscheidung des Gläubigerausschusses am 11.03.2014 geäußert. „Für uns als Landesregierung war es wichtig, dass der Zuschlag an einen Partner geht, mit dem der Nürburgring wieder eine Perspektive bekommt und wieder als positive Marke für sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen wahrgenommen wird. Uns ist es wichtig, dass mit dem Zuschlag beihilferechtliche Unklarheiten beseitigt werden und der Nürburgring und mit ihm die ganze Region einen Neuanfang starten können. Die Europäische Kommission ist jetzt zu einer Entscheidung aufgerufen.“
Viele Menschen in meiner Heimat um den Nürburgring haben Sorge, dass nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens die Region nicht mehr vom Rennsport profitiert oder die Öffentlichkeit vom Zugang zum Mythos Nürburgring ausgeschlossen sein könnte.
Damit sich die Menschen nicht Sorgen machen müssen, hat der Landtag das Nürburgring-Gesetz beschlossen. Damit besteht ein verbindlicher Rechtsrahmen zur Regelung des Zugangs für die Öffentlichkeit. Zudem hat der zuständige Innenminister eine Nutzungsordnung mit Details erlassen. Beides nimmt auf, was auch schon Regelungen des Landeskartellamtes und Gerichtsurteile hier wegweisend mitgaben.
Die rot-grüne Landesregierung ist 2011 in dem Bewusstsein und mit der Verabredet gestartet, die Verhältnisse am Nürburgring neu zu ordnen und dies im Einvernehmen mit der EU-Kommission zu tun. Etwas polemisch sind wir GRÜNE damals mit der Forderung in den Landtagswahlkampf gezogen, dass das „Fass“ endlich einen „Boden“ erhalten solle. Einer Abwägung vor Ort, wo Schwimmbäder wegen fehlender Haushaltsmittel geschlossen werden müssen oder die Löcher in den Straßen nicht geflickt werden können, hält keine Argumentation FÜR Millionen am Nürburgring stand. Vor der Insolvenz bestand der Wille, den notwendigen Transformationsprozess seitens der Landesregierung noch aktiver ausgestalten zu können. Dafür hat die Landesregierung bei der EU Kommission eine Beihilfe beantragt, die nicht genehmigt wurde. Statt dessen ging dann der Nürburgring in die Insolvenz. Das Deutsche Insolvenzrecht hat klare Vorgaben, an die sich alle halten müssen, auch die Politik. Gelegentlich werde ich gefragt, warum das Land jetzt nicht einfach den Nürburgring zurück kaufen könne. Genau im Insolvenzrecht liegt die Antwort. Vereinfacht gesprochen: Der Nürburgring gehörte dem Land, bis er Pleite ging. Jetzt ist das Land Rheinland-Pfalz Gläubiger und verlangt von der Gesellschaft verlorenes Geld respektive im Nürburgring gebundenes Geld für den Steuerzahler zurück. Dies geschieht über einen Verkauf, für den im März 2013 die Firma capricorn den Zuschlag erhalten hat.
Die Grünen sind ihrer Linie dabei im gesamten politischen Diskurs treu geblieben. Hier finden sich alle Pressemeldungen der Grünen Landtagsfraktion zum Nürburgring. Wer sie liest, dem wird deutlich, wofür wir uns eingesetzt haben, die Überschriften sind deutlich! „Der Nürburgring soll offen bleiben!“ oder „Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung“ oder „Aufklärung und Transparenz“ oder „Formel 1 auch ohne Steuergeld möglich“.
Hier findet sich auch das Nürburgringgesetz. Aus der Mitteilung des Innenministers zur Nutzungsordnung geht hervor, dass an 125 von 250 Tagen der Nürburgring für Besucher offen bleiben muss. Laut Gesetz steht somit den privaten, die mit ihrem eigenen PKW die Strecke abfahren wollen, ein Viertel der Zeit zur Verfügung. Darüber hinaus gab es ja auch eine Entscheidung des Landeskartellamtes und eine Erläuterung zu einem Urteil des OLG Koblenz in gleicher Angelegenheit.
Die Beschwerde des Vereins „Ja zum Nürburgring“ bei der EU-Kommission möchte ich hier kurz kommentieren. Otto Flimm hält das Verkaufsverfahren für nicht EU-konform, die Rennstrecke sollte im Verfahren von den übrigen Immobilien etc. abgetrennt werden. GRÜNE haben sich eingehend mit den Vorschlägen und der Kritik Flimms befasst, ja, die Vorschläge des Vereins wurden ja sogar bei der EU vorgetragen. Dort fanden sie allerdings keinen Widerhall. Die Kommission hat sehr bewusst das Verfahren zusammen belassen. Die Frage umgekehrt, warum die Insolvenzverwalter ein Interesse haben sollten, jetzt Fehler zu machen muss auch erlaubt sein. Ich meine: gerade daran haben sie kein Interesse. Und gerade deshalb pflegen die Insolvenzverwalter den engen Kontakt mit der Kommission, eben damit sie keine Fehler machen. Dies ist auch für capricorn wichtig. Die Firma müsste sonst befürchten, die Summe des streitigen Beihilfeverfahrens, welche die Kommission am Ende zur Rückzahlung an das Land benennen wird, noch übertragen zu bekommen. Also müssen die Insolvenzverwalter darauf achten, dass genau dieses nicht passiert. Die Freistellung eines zukünftigen Käufers von alten Risiken ist eine Bedingung, überhaupt einen Käufer zu finden. Nachdem Anfang 2014 auch der Skandal des ADAC in die Presse geriet, hat der SWR die Hintergründe und Zusammenhänge zwischen dem Verein „Ja zum Nürburgring“ und dem ADAC aufbereitet und von einem Fachmann bewerten lassen. Dieser kommt zum selben Ergebnis. Hier geht es zum Video des SWR.
Die von der EU-Kommission beanstandete Wettbewerbsverzerrung wird in dem eigentlichen Beihilfeverfahren behandelt. Mit der Rückzahlung der darin festgesetzten Summe der Nürburgring GmbH an das Land Rheinland-Pfalz soll die Verzerrung aufgehoben werden. Die Nürburgring GmbH, die bekanntermaßen insolvent ist, kann nur zurück zahlen, was sie durch den Verkauf einnimmt. Hier gilt das Insolvenzrecht zu beachten.
„Wer frei ist von Schuld, der werfe den ersten Stein.“
Ich bin immer wieder erstaunt, wie verdreht manche Selbstwahrnehmung ist. So twittert Julia Klöckner, CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, am 26. Januar „#Nring: Betroffenheitsbekundungen der LReg sind eine Farce. Viele Verantwortliche für die Insolvenz sind heute in der 1. Regierungsreihe.“ Nun gut, weder Julia Klöckner noch ich haben damals Verantwortung getragen. Julia Klöckner trägt auch heute keine, aber ihre Partei, die CDU hat an vielen Stellen mitgewirkt. Wie kurz aber die Parteiverantwortung aber auch für die stellvertretende Bundesvorsitzende nur nachwirkt, ist erstaunlich. Andere Parteien, wie meine eigene, verliegen Bundestagswahlkämpfe, wegen Debatten, die vor 30 Jahren geführt wurden. Ich finde, deswegen ist da ist ein näherer Blick nötig: Die CDU im Landkreis Ahrweiler hat ihrem Landrat im Kreistag die nötigen Mehrheitsbeschlüsse verschafft, damit die CDU vor Ort in die Mithaftung gehen durfte. Ich erinnere daran, dass der Landkreis am Nürburgring beteiligt war! Daneben hat die CDU im Landtag nicht verhindert, dass das Projekt von Minister Deubel a. D. so groß geplant wurde. Ich empfehle jedem das Studium von Landtagsdebattenprotokollen und Voten. Wo war da der Aufstand? Kein Aufstand von der CDU im Landtag; Frau Klöckner saß ja derzeit „nur“ im Landesvorstand und außerdem kam ja dann dieAffäre Böhr, weshalb sie wohl beschäftigt war. „Wer frei ist von Schuld, der werfe den ersten Stein.“ Ich bin für Versöhnung und den Blick in die Zukunft.
Ich bin froh, dass wir die Kraft der Landesregierung im Fall Nürburgring bündeln konnten und gemeinsam daran mitwirken, dass der Verkaufsprozess EU-konform und jede notwendige „Hausaufgabe“ sauber abgewickelt wird, damit am Ende des Verfahrens, also hoffentlich im Sommer 2014, die Kommission dem Verkauf zustimmt und wir dem neuen Eigentümer Capricorn dann endgültig für die Zukunft in der Region alles Gute wünschen können. Denn ich bin überzeugt, auch die neue Eigentümergesellschaft wird noch Aufgaben zu bewältigen haben, bis ihr Konzept für einen zukunftsfähigen, wirtschaftlichen Betrieb richtig aufgeht. Dass dies beabsichtigt ist, freut uns. Das werden dann die weiteren Schritte am Nürburgring sein.