Vorratsdatenspeicherung stoppen!

DEINE DATEN GEHÖREN DIRDie Vorratsdatenspeicherung ist eine Schlüsselfrage der digitalen Bürgerrechtspolitik. Es geht um verdachts- und gefahrenunabhängiges, massenhaftes Vorgehen gegen die Gesamtbevölkerung. Wir lehnen dieses verfassungsrechtlich hochumstrittene Instrument der Telekommunikationserfassung seit langem ab. Ein Mensch unter Beobachtung ist niemals frei.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung umgehend wieder einzuführen. Zwischenzeitlich hat Bundesjustizminister Maas angekündigt, die Einführung bis zu einem in Kürze erwartetem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Dieses Vorgehen wäre nur folgerichtig, da der EU-Generalanwalt im Dezember zur Überzeugung kam, dass die bestehende EU-Richtlinie gegen geltende EU-Grundrechte verstößt. Umso bedauerlicher ist, dass Heiko Maas wenige Tage später ankündigte, nun doch, unabhängig vom Urteil des EuGH, eine rasche Wiedereinführung zu verfolgen. Es ändert sich demnach auch im Zuge des derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandals nichts am grundsätzlichen Festhalten der GroKo an der Vorratsdatenspeicherung.

Heute ist klar: Die bisherige schwarz-gelbe Koalition hat es im Zuge einer jahrelangen koalitionsinternen Auseinandersetzung verpasst, sich auf europäischer Ebene für eine Aufhebung der Richtlinie einzusetzen. Entsprechende Anträge hatten wir vor Jahren im Bundestag vorgelegt. Das schwarz-gelbe Versäumnis rächt sich heute bitter. Viel zu lang haben sich Union und SPD hinter der Umsetzungsverpflichtung der betreffenden EU-Richtlinie versteckt. Obwohl sich führende VertreterInnen der SPD im zurückliegenden Wahlkampf noch für ein Abwarten des EU-Richterspruchs und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie aussprachen, will man davon heute nichts mehr wissen. Auch die GroKo wird sich auf europäischer Ebene nicht gegen eine Aufhebung der Richtlinie einsetzen. Dies wäre aber dringend angeraten.

Grüne Bundestagsfraktion: Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung

Die Absicht einer raschen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist gerade vor dem Hintergrund des nach wie vor unaufgeklärten Geheimdienste- und Überwachungsskandals von NSA, GHCQ und BND für uns nicht nachvollziehbar. Wiederholt hatten wir die Koalitionäre von CDU/CSU und SPD aufgefordert, zumindest das anstehende Urteil abzuwarten. Heute bringen wir einen entsprechenden Antrag in den Bundestag ein. Die Frage ist und bleibt, ob und wann CDU/CSU und SPD endlich den Mut haben werden, sich von der verfassungsrechtlich höchst umstrittenen Vorratsdatenspeicherung und dem mit ihr einhergehenden Generalverdacht gegenüber 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und 500 Millionen Europäerinnen und Europäern endlich und ein für allemal zu verabschieden.

In unserem Antrag verweisen wir auf unsere grundsätzlichen Bedenken bezüglich der anlasslosen Massenüberwachung der Bevölkerung. Zudem verweisen wir auf das auf europäischer Ebene anstehende Urteil und die hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts für die Wiedereinführung einer solchen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil bescheinigt, durch die unterschiedslose und verdachtsunabhängige Einbeziehung der Verkehrsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in nie dagewesener Weise in unsere Grundrechte einzugreifen. Das Gericht hatte die Vorratsdatenspeicherung zwar für nicht völlig unzulässig erklärt, sie aber nur unter höchsten grundrechtlichen Anforderungen für zulässig befunden. Es warnte in seinem Urteil vor einem „diffusen Gefühl des Beobachtetseins“. Ein solches Gefühl, das sich durch die jüngsten Enthüllungen noch einmal verstärkt haben dürfte, ist Gift für jeden Rechtsstaat. In seinem Urteil mahnte das höchste deutsche Gereicht zudem an, eine „Überwachungsgesamtrechnung“ aufzumachen.

Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtsfeindlich

Als Instrument des verdachts- und gefahrenunabhängigen, massenhaften Vorgehens gegen die Gesamtbevölkerung ist die Vorratsdatenspeicherung mit unserem bürgerrechtlichen Grundverständnis demokratisch-rechtstaatlicher Sicherheitsgewährleistung nicht vereinbar. Zudem gilt: Weder gibt es die von den Behörden stets behauptete, aber nie valide belegte Schutzlücke, die dieses grundrechtsbelastende Instrument erforderlich machen würde, noch gibt es bis heute hinreichende Belege ihrer Wirksamkeit, wie zuletzt die gescheiterte Evaluation der EU-Kommission gezeigt hat. In jedem Falle aber ist die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger völlig unverhältnismäßig. Für uns ist daher klar: Wir lehnen die Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten und einen Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin entschieden ab.

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