Anlässlich des Berichtsantrags zur Bekämpfung der Geldwäsche in Rheinland-Pfalz (Vorlage 16/2863) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Haushalts- und Finanzausschuss am 29. August 2013 äußert sich Ulrich Steinbach, Haushaltspolitischer Sprecher, wie folgt:
„Die Geldwäschebekämpfung in Rheinland-Pfalz ist laut dem Bundesministerium der Finanzen in Berlin vorbildlich. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Gleichzeitig sehen wir auch hier weiteren Optimierungsbedarf vor allem im Hinblick auf gesetzliche Restriktionen und Verfolgungshemmnisse durch den Bund. Um effektiver gegen Geldwäsche vorzugehen, sollte der Bund schnellstmöglich die Weitergabe von Daten in der Gewerbeanzeige verändern. Zusätzlich müsste die Kooperation zwischen den staatlichen Ebenen verbessert werden. So soll auch geprüft werden, ob der Bund nicht durch eigenen Behörden (BaFin, Zoll) Kontrollaufgaben wahrnehmen müsste.
Da die Bekämpfung der Geldwäsche in Rheinland-Pfalz im wesentlichen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte organisiert ist, sehen wir auch im Bereich der interkommunalen Kooperation weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Einige gute Beispiele dafür gibt es schon in Rheinland-Pfalz. Hier wünschen wir uns verstärkte Tendenzen für kreisübergreifende Zusammenarbeit sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit beispielsweise dem Landeskriminalamt“, so Ulrich Steinbach.