Wahlrecht ab 16

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir setzten uns auch in dieser Wahlperiode für die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre ein. Wir wollen Jugendlichen das aktive Wahlrecht nicht länger vorenthalten. Schwarz-Gelb dagegen verweigert Jugendlichen trotz ihres Gestaltungswillens diese Möglichkeit zur Mitgestaltung. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sind noch immer von der Teilhabe an den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausgeschlossen. Sie sind von den parlamentarischen Beschlüssen aber auch dann noch betroffen, wenn sie selbst längst erwachsen geworden sind. Das ist im Hinblick auf das grundgesetzliche Demokratieprinzip nicht zu rechtfertigen. Die geltende Grenze von 18 Jahren wird der Einsichtsfähigkeit und dem Verantwortungsbewusstsein einer wachsenden Zahl von Jugendlichen nicht mehr gerecht. Mit dem Herabsetzen des Wahlalters werden Jugendliche als aktive Mitglieder und Rechteinhaber unserer Gesellschaft wahrgenommen und in ihren Rechten anerkannt.

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