Erklärung der Kreistagsfraktion Bündnis 90/die Grünen zum Landesgesetz über eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden

Die Grünen im Landkreis haben, ihrem Grundsatz der Bürgernähe folgend, von Beginn an die Anliegen der drei Hunsrückgemeinden Lahr, Zielshausen und Mörsdorf für einen Wechsel in eine andere Verbandsgemeinde unterstützt.

Die Bürger dieser Gemeinden haben diesen Wunsch in einem Bürgerentscheid zum Ausdruck gebracht und keine Mühe gescheut ihrem Vorhaben Nachdruck zu verleihen. Wir durften also von der Ernsthaftigkeit ihres Vorhabens überzeugt sein. Sie haben sich das gut überlegt.

Ein bürgerliches Gemeinwesen, daß sich über mehrere Ebenen organisiert, ist nur dann sinnvoll, wenn ihre Bürger damit übereinstimmen. Eine kommunale Struktur ist im Grundsatz für die Menschen da, um ihr Leben zu organisieren. Es existiert nicht zum Selbstzweck. Der Bürger ist nicht dazu da, kommunale Strukturen zu unterfüttern um sie am Leben zu erhalten.

Insofern haben die drei Gemeinden im Rahmen der Gebietsreform ihre Chancen auf einen Wechsel erfolgreich genutzt. Dies haben wir unterstützt, denn Ortsgemeinden sind kein unveränderlicher Besitz und Idendität kann man nicht erzwingen.

Wir haben uns, als erste der im Kreistag vertretenen Partein dafür eingesetzt, daß mit dem Wechsel in eine andere Verbandsgemeinde auch ein Wechsel in einen anderen Landkreis vollzogen werden soll. Wir sehen daher das vorliegende Landesgesetz insoweit als ein Erfolg.

Wir haben, im Unterschied zu den Fraktionen den Wechsel der Ortsgemeinden nie mit Forderungen verbunden, wir waren immer der Meinung, daß man Dörfer nicht in Geiselhaft nehmen kann um damit Versprechungen für die Zukunft zu erzwingen. Zumal dies Forderungen waren, deren Unerfüllbarkeit jedem von Anfang an klar war.Es gibt von der Kreisverwaltung eine Aufstellung von Kosten, die nach dem Weggang der Gemeinden entstehen, es ist eine Summe von rd 500000 Euro jährlich, die im Raum steht.Wir möchten Sie, Herr Minister, auffordern in ihrem Ministerium diese Ansprüche des Kreises sorgfältig zu prüfen und ggf diese Ansprüche im Gesetz zu regeln. Mit dem Weggang der Dörfer soll der Kreis substanziell nicht schlechter gestellt sein als vorher.

Wir werden im nächsten Schritt der Kommunalreform auch weiter deren Verlauf so begleiten, daß wir eine politische Willensbildung, die sich am Bürger und seinen Bedürfnissen orientiert, fördern wollen.

Genauso, wie wir uns für die Rechte der drei Dörfer stark gemacht haben, werden wir auch die Bürger des Landkreises unterstützen, wennn es darum geht eine kommunale Zukunft zu gestalten, die mit den Bedürfnissen der Menschen hier vor Ort deckungsgleich ist.

Udo Marx, Kreistag
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

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