Antrag der Kreistagsfraktion – Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN Cochem-Zell für die nächste Kreistagssitzung.

Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen:

Sachverhalt:
Die Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen haben am 25.11.2011 an den Rat der Verbandsgemeinde Treis-Karden einen Antrag auf Ausgliederung aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden und Eingliederung in die Verbandsgemeinde Kastellaun (Rhein-Hunsrück-Kreis) gestellt. Der Beschluss zu diesem Antrag ist in den Ortsgemeinderäten jeweils einstimmig gefasst und mit deutlichen Ergebnissen einer Bürgerbefragung gestützt worden. Dieser Antrag ist vom Verbandsgemeinderat Treis im Dez 2011 seinerzeit nicht stattgegeben worden.

Zwischenzeitig sieht aber die in Aussicht stehende Landesgesetzgebung eine Lösung vor, die in dieser Angelegenheit abweichende Regelungen treffen wird. Es steht zu erwarten, dass die Verbandsgemeindezugehörigkeit der drei Gemeinden nach Kastellaun wechselt, sie aber bis 2013 im Landkreis Cochem-Zell verbleibt. Diese Lösung zieht für alle Beteiligten nachteilige Folgen nach sich.

Alternativ steht der sofortige Wechsel von Lahr, Mörsdorf und Zilshausen zur Debatte, was aber eine grundsätzliche Zustimmung des Kreises voraussetzt. Das Votum des Kreistages ist somit für die weitere Behandlung des Anliegens der drei Gemeinden, ihre Kreis- und Verbandsgemeindezugehörigkeit zu wechseln, von Bedeutung, da sich die entsprechende Landesgesetzgebung auf das Einvernehmen des Kreises stützen wird.

Antrag:
Der Kreistag möge beschließen: Das Anliegen der Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen auf Ausgliederung aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden und dem Landkreis Cochem-Zell, und die Eingliederung in die Verbandsgemeinde Kastellaun und in den Rhein-Hunsrück-Kreis wird unterstützt. Der Landkreis Cochem-Zell erklärt sich bereit, gemeinsam mit der Landesregierung die erforderlichen gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen vorzubereiten und umzusetzen.

Begründung:
1. Die Ortsgemeinde Mörsdorf hatte bereits bei der letzten Kommunalreform das Anliegen geäußert, Mitglied der VG Kastellaun zu werden.
2. Die Ortsgemeinden geraten durch die beabsichtigte Eingliederung in die VG Cochem in eine Randlage, die die Erreichbarkeit wichtiger zentralörtlicher Einrichtungen unzumutbar erschwert. Der Lebensmittelpunkt für die drei Dörfer liegt bereits jetzt in Kastellaun.
3. Die Bürgerinnen und Bürger der drei Ortsgemeinden haben mit deutlichen Mehrheiten in Bürgerbefragungen und Bürgerentscheiden ihr Anliegen eines Wechsels zum Ausdruck gebracht. Eine Demonstration neben dem Mainzer Landtag war sehr überzeugend.
4. Ein Verbleib im Landkreis Cochem-Zell bei gleichzeitiger Zugehörigkeit zur Verbandsgemeinde Kastellaun, wie er sich ohne den beantragten Beschluss ergäbe, würde sowohl für die verwaltenden Gebietskörperschaften wie auch für die Bürger unzumutbare Komplikationen nach sich ziehen. Darüber hinaus wäre bei den in den nächsten Jahren anstehenden Wahlen jeweils nicht eindeutig zuzuordnen, in welchem Stimmbezirk die betroffenen Einwohner stimmberechtigt sind.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Die Auswirkungen auf den Haushalt hängen von den Ergebnissen der konkreten
Vereinbarungen zwischen dem Land, dem Kreis Cochem-Zell, dem Rhein-Hunsrück-Kreis und den Verbandsgemeinden Cochem, Treis-Karden und Kastellaun ab. Sie werden aber in erster Linie in den Haushalten der betroffenen erbandsgemeinden wirksam. Ein Wegfall der in Aussicht gestellten „Hochzeitsprämie“ ist aus jetziger Sicht nach Auskunft des Innenministeriums nicht zu befürchten, da die Bedingungen durch die Beschlüsse der Verbandsgemeinderäte Cochem, Treis-Karden und Kaisersesch fristgerecht erfüllt wurden.

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