Energiewirtschaftsgesetz – Nur Verschlimmbesserungen

Die energiepolitischen Entgleisungen der Bundesregierung gehen in ein neues Kapitel. Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wollte sie die Haftungsregelung bei Offshore-Windenergieanlagen klar regeln. Aber ist gut gemeint auch gut gemacht?

Verbraucher zahlt die Zeche

Nach dem Streit zwischen den Ministern Altmaier und Rösler zahlen am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher die Zeche: Die Haftung für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) soll auf 100 Millionen Euro gedeckelt werden. Der Rest wird über die Stromrechnung bezahlt, auf die nun jährlich bis zu 0,25 ct/kWh als Offshore-Aufschlag kommen.

Die potenziellen Ausfälle bei verzögerten Netzanbindungen oder Sachschäden können schnell ein Vielfaches werden. Der zuständige ÜNB, die TenneT TSO GmbH, ist nicht ausreichend kapitalstark, um diese Risiken abzudecken. Es ist fraglich, warum TenneT im Jahr 2010 überhaupt ein Netz von Emden bis Berchtesgaden übernehmen durfte. Schon damals zeichnete sich ab, dass enorme Kosten auf Grund der Offshore-Anbindung ins Haus standen. Als die Katze endlich aus dem Sack gelassen wurde, war es zu spät. Die Regierung sowie die Bundesnetzagentur rechnen bereits jetzt mit weit über einer Milliarde Euro an entstehenden Entschädigungszahlungen.

Gesetzentwurf ungenügend

Bei der Anhörung am 22. Oktober 2012 im Wirtschaftsausschuss gab es von allen Seiten Kritik am Gesetzentwurf: TenneT klagte weiterhin über zu hohe Lasten und die Offshore-Windparkbetreiber über bestehende Unsicherheiten und zu kurze Fristen. Dies hatte anscheinend Folgen. Die Regierung hat erkannt, dass der bisherige Gesetzesentwurf den Anforderungen in keinster Weise gerecht wurde. In einem Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf wollen Union und FDP nun zur Beruhigung der Wirtschaft die Kosten noch stärker auf die Verbraucherinnen und Verbraucher ablegen. Angeblich soll der Selbstbehalt der ÜNBs bei einfacher Fahrlässigkeit dann nur noch bei 20 Millionen Euro liegen. Weiterhin sollen Stromverbraucher mit über 100.000 kWh Verbrauch – das heißt jeder größere Supermarkt – von der Umlage befreit werden.

Während mit der nun angedeuteten Einführung von Offshore-Realisierungsfahrplänen sowie Schadensminimierungskonzepten Verbesserungen zu erkennen sind, verschlimmbessert sich die Kostenfrage nur noch weiter.

Die grüne Bundestagsfraktion fordert schon lange eine strukturelle Lösung des Haftungsproblems. Der Bund hat den Offshore-Ausbau wie ein Stiefkind behandelt und muss nun für die Fehler gerade stehen. Die Bundesregierung muss der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vereinbarung nachkommen und eine Deutsche Netzgesellschaft gründen!

Grüne: Offshore-Ausbau unterstützen

Wie kann der Bund den Offshore-Ausbau aber stützen? Der Einstieg der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wäre eine Möglichkeit. Hierdurch würde der Bund teilweise die Haftung übernehmen. Dies wurde bereits beim deutsch-norwegischen Seekabelprojekt „Nordlink“ praktiziert. Im Gegenzug würden Anteile der ÜNBs, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, in eine neu zu gründende Deutsche Netzgesellschaft übergehen. Durch die gesicherten Einnahmen aus dem Netzgeschäft würde diese bald auch schwarze Zahlen schreiben können.

Rösler und Altmaier verpassen mit der EnWG-Novelle die richtige Ausfahrt. So wird der Fahrplan zur Energiewende von Schwarz-Gelb nie eingehalten werden können!

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