Der Kreisverband 90/Die Grünen Cochem-Zell spricht sich gegen den Beschuss des Landkreises der Gründung einer Kreis-Energiegesellschaft aus. Ohne Absprache und Zustimmung Verbandsgemeinden ist die Gründung der Energiegesellschaft des Landkreises rechtlich sehr fragwürdig.
Der Landkreis hätte sich lediglich in einer Grundsatzentscheidung für die Beteiligung an einer Energiegesellschaft festlegen sollen. Nach dem Beschluss des Landkreises sollen die Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden uneingeschränkte Haftung bei einem eingeschränkten Stimmrecht haben. Weiterhin wurden in dem Beschluss prozentuale Beteiligungen festgelegt, die die Gemeinden im Kreis Cochem-Zell benachteiligen.
Die Zuständigkeit der kommunalen Energiegewinnung liegt bei den Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden. Der Landkreis kann sich zwar als Minderheitsbeteiligter in einer Energiegesellschaft beteiligen, aber eine tragende Rolle steht ihm hier aus Gründen der fehlenden Zuständigkeit nicht zu. Sowohl die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz als auch der Arbeitskreis der Ortsbürgermeister im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz haben das Thema Energieversorgung eindeutig und zweifelsfrei den Ebenen der Orts- und Verbandsgemeinden zugeordnet. Leider wurde durch den übereilten Beschluss des Kreistages eine nicht zu vertretende Aufteilung zu Ungunsten der Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden getroffen. Der Kreis verteilt ohne Einigung mit den Verbandsgemeinden Anteile an der Energiegesellschaft. Es sollen Unternehmen schon bei der Gründung bevorzugt und Prozentanteile zugeteilt werden. Eine der wichtigsten Ertragssäulen des Energiekonzepts wird einem Netzbetreiber zugesprochen. Dadurch gehen den Gemeinden Einnahmen aus der Energiegesellschaft verloren und es wird eine einseitige Abhängigkeit der Gemeinden von dem Netzbetreiber erzeugt.
Im Zuge der Energiewende sind im Landkreis Cochem-Zell vielerorts die Ortsgemeinden Eigentümerinnen der Potenzialflächen für die Produktion erneuerbarer Energie aus Windkraft und Sonne. Sie entscheiden bei Flächen, bei denen noch kein Vorvertrag mit einem Investor geschlossen wurde, über die weitere Verwendung für die Gewinnung erneuerbarer Energien. Insbesondere aus Bau und Projektierung der Anlagen sowie letztlich auch dem Energiehandel können die Gemeinden künftig neue Einnahmequellen erschließen. In einem von der Verbandsgemeinde Kaisersesch entwickelten Konzept soll die Verteilung genau dieser Erträge, sowie der Energiemengen, durch ein rein kommunales Energieversorgungsunternehmen gemanagt werden, welches einzig und allein aus Anstalten des öffentlichen Rechts (AÖR) gegründet wird. Diese AÖRs werden wiederum von den Ortsgemeinden in den jeweiligen Verbandsgemeinden gebildet.
Der Kreisverband der Grünen Cochem Zell setzt sich dafür ein, dass Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden in der Region gestärkt werden. Leider hat der Landkreis Cochem-Zell mit seiner Entscheidung hierfür die Grundlage aber nicht geschaffen. Es besteht die Gefahr großzügig Anteile der Verbandsgemeinden und der Ortsgemeinden an langjährige Geschäftspartner zu vergeben, außerdem schränkt der Beschluss die Rechte der Verbandsgemeinden und der Ortsgemeinden ein. Der Aufbau einer Energiegesellschaft in dieser Form kann der Kreisverband der Grünen Cochem-Zell nicht mittragen.
Unterzeichner:
Kreisvorstand der Grünen Cochem-Zell
Fraktion der Grünen Kreis Cochem-Zell
Fraktion der Grünen Verbandsgemeinde Cochem