Leistungsumfang für AslybewerberInnen nicht mit Grundgesetz vereinbar

Am heutigen Mittwoch findet vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung statt zur Prüfung, ob Paragraph 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Anne Spiegel, Flüchtlingspolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 1993 nicht erhöht. Sie sind im Gesetz noch in D-Mark angegeben. Sie liegen bei rund zwei Dritteln der Leistungen für SozialhilfeempfängerInnen. Das ist nach unserer Ansicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Von einem menschenwürdigen Existenzminimum kann keine Rede sein. Wir bedauern sehr, dass die Bundesregierung hier immer noch nicht tätig geworden ist, obwohl ihr bewusst ist, dass die Höhe der Leistungen verfassungswidrig ist. Nun setzen wir unsere Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht.

Wir stellen mit Bedauern fest, dass einige Kommunen in Rheinland-Pfalz strikt am Sachleistungsprinzip festhalten und den Menschen Gutscheine ausstellen, anstatt ihnen Geld zur Verfügung zu stellen, was durchaus möglich wäre und auch mehrheitlich von den Kommunen in Rheinland-Pfalz so gehandhabt wird. Hier wünschen wir uns eine Veränderung im Sinne der betroffenen AsylbewerberInnen.“

Zum Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2011 zur Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwei bestätigt, dass Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vermittelt. Daraufhin hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die rheinland-pfälzische Landesregierung zur Äußerung in der mündlichen Verhandlung eingeladen. Vertreten wird Rheinland-Pfalz durch Staatssekretärin Margit Gottstein (Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen).

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