Europa geht uns alle an

Der Kreisverband Grüne Cochem Zell beantragt einen Bundesparteitag  der Grünen über die Finanzkrise

Auf der Kreisversammlung Bündnis 90 / Die Grünen Cochem Zell vom 26.06.2012 wurde einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen, einen außerordentlichen Bundesparteitag  der Grünen über die Finanzkrise zu fordern. Auch wenn die Gesetze zum europäischen Fiskalpakt beschlossen werden, sind viele Fragen zur europäischen Finanzkrise offen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt haben 56 von insgesamt 422 Kreisverbänden sich für eine Bundesversammlung ausgesprochen.

 

Antrag:

Sonder-BDK zur europäischen Finanzkrise – Europa geht uns alle an

Der Kreisverband Bündnis 90 / die Grünen Cochem Zell beantragt (zusammen mit weiteren Unterstützer-KVs) beim Bundesverband von Bündnis 90 / die Grünen eine außerordentliche Bundesversammlung im Sommer 2012 zur europäischen Finanzkrise.

Begründung:

Der „Europäische Fiskalpakt“ befindet sich derzeit im Ratifikationsprozess in den einzelnen europäischen Parlamenten und wurde deshalb von der Bundesregierung und den Fraktionen von CDU/CSU und FDP in den Bundestag eingebracht (Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, Drucksache 17/9667). Der Europäische Fiskalpakt umfasst die folgenden Punkte:

1. Verankerung einer „Schuldenbremse“ in den nationalen Verfassungen der Mitgliedstaaten.

2. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, die von der Europäischen Kommission für sie bestimmten individuellen Finanzmaßnahmen umzusetzen.

3. Die Mitgliedstaaten sind zu ihrer Haushaltspolitik der Europäischen Kommission und dem Europäischen Ministerrat gegenüber (vorab) rechenschaftspflichtig und erkennen den Europäischen Gerichtshof als zuständiges Gericht in Streitfragen an.

4. Bei Verstößen gegen die bestimmten individuellen Finanzmaßnahmen treten automatische Sanktionen in Kraft. Darüber hinaus sind der Europäische Ministerrat und die Europäische Kommission berechtigt Sanktionen zu verhängen. Am „Europäischen Fiskalpakt“ sind mindestens die folgenden Punkte kritik- und diskussionswürdig:

1. Der Fiskalpakt ist faktisch unkündbar.

2. Der Fiskalpakt konzentriert sich allein auf individuelles Sparen und vermittelt keine Idee einer europäischen Solidarität und Verantwortung.

3. Effektive Maßnahmen gegen eine Vielzahl der Ursachen der (europäischen) Finanzkrise werden vom Fiskalpakt überhaupt nicht berücksichtigt: Kein Wort zur Finanztransaktionssteuer, kein Wort zu Haftung und Mindesteigenkapitalquote von Banken, kein Wort zu einer europäischen Vermögensabgabe, kein Wort dazu wie überschuldete europäische Staaten wieder auf die Beine kommen sollen.

4. Aushöhlung der parlamentarischen Kontrolle und Entscheidungsgewalt: Das Herzstücks parlamentarischer Entscheidungsgewalt – das Haushaltsrecht – würde praktisch vollständig auf nicht (direkt) gewählte Gremien überantwortet, anstatt dieses auf das direkt gewählte Europäische Parlament zu übertragen. Der Fiskalpakt ist somit zutiefst undemokratisch und antieuropäisch und nicht zuletzt aufgrund dieser Problematik in der aktuellen Form wahrscheinlich auch nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Der Fiskalpakt war bei der letzten BDK am 25.-27. November 2011 in Kiel so noch nicht absehbar und konnte daher noch nicht durch Beschlusslage in der Partei bewertet  werden. Darüber hinaus ist der Fiskalpakt in seiner derzeitigen Form nicht mit den gefassten  Beschlüssen der letzten BDK vereinbar. So heißt es im Beschluss „Die Zukunft ist Europa“ unter anderem:

„Mehr Europa geht nur demokratischer

Wir Grüne setzen dem Merkelschen Modell der Hinterzimmerdiplomatie ein demokratisches Europa entgegen. Europäisches Parlament wie nationale Parlamente erhalten darin starke Mitspracherechte. […]“ Aufgrund der oben genannten Punkte und aufgrund der enormen Tragweite und Weichenstellung des Europäischen Fiskalpakts halten wir daher eine Sonder-BDK und somit eine basisdemokratische Entscheidungsfindung innerhalb von Bündnis 90 / Die Grünen zum Europäischen Fiskalpakt und zur europäischen Finanzkrise für unabdingbar. Denn: Europa geht uns alle an.

Auszug aus der Satzung des Bundesverbands Bündnis 90 / Die Grünen:

„§ 12 DIE BUNDESVERSAMMLUNG

[…]

(5) Eine außerordentliche Bundesversammlung ist einzuberufen […]

4. auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder der Bundespartei oder eines Zehntels der Kreisverbände,

5. auf Antrag von mindestens drei Landesverbänden.

(6) Anträge, die auf der Bundesversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens 6 Wochen vor der Bundesversammlung dem Bundesvorstand vorliegen und umgehend online veröffentlicht

werden.“

 

 

 

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