Das grüne Tierschutzgesetz

Gesetzentwurf

Wir Grünen im Bundestag setzen auf eine deutliche Reform des Tierschutzrechtes, die die Tiere als Mitlebewesen auch um ihrer selbst schützen will. Damit konterkarieren wir die gänzlich unambitionierten Plänen von Landwirtschaftsministerin Aigner.

Mehr Tierschutz im Stall

Mastputen, die ihr eigenes Gewicht nicht tragen können, Schweine, die auf Spaltenböden im Dauerdämmerlicht dahinvegetieren – die vielen Missstände in der landwirtschaftlichen Tierhaltung sind umfassend bekannt. Nicht nur Tierschützer, sondern auch die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher fordern artgerechte Haltungsbedingungen. Doch Landwirtschaftsministerin Aigner ignoriert hier jeglichen tierschutzpolitischen Handlungsbedarf. Im Gegenteil beschönigt sie die Situation sogar, in dem sie der deutschen Landwirtschaft eine weltweite Vorreiterfunktion in Sachen Tierhaltung bescheinigt.

Wir Grünen sind der Ansicht, dass sich auch die sogenannten Nutztiere ihrer Art entsprechend bewegen und ernähren können sollen. Das muss uns der Respekt vor den Tieren wert sein. Darum sehen wir in unserem Gesetzentwurf für alle in der Landwirtschaft gehaltenen Tiere eine tierschutzgerechte Haltung vor, für die es jeweils eigene Regelungen geben soll. Dauerhafte Anbindehaltung und Engaufstallung werden verboten. Für Stall- und Haltungssysteme sehen wir ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren vor. Dies soll zum Beispiel sichern, dass Schweine nicht ohne Einstreu gehalten werden. Eine Kastration von Ferkeln darf ab sofort nur noch unter Betäubung passieren. Tiertransporte innerhalb Deutschlands dürfen nicht länger dauern als vier Stunden, Elektrotreiber nicht mehr benutzt werden.

Starke Stimme für den Tierschutz

Während die Tiernutzer Einspruchsrechte haben, wenn ihnen die Genehmigung für den Bau eines Stalles oder einen Tierversuch verwehrt wird, gibt es bislang keine Möglichkeit, im Sinne der Tiere gegen eine erteilte Genehmigung vorzugehen. Dieses Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tieren wollen wir durch die Einführung eines Verbandklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen beheben.

Zudem wollen wir die Position eines Bundesbeauftragten für Tierschutz schaffen, der die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer tierschutzrelevanter Vorschriften durch die Behörden des Bundes kontrolliert und an der Weiterentwicklung tierschutzrechtlicher Vorgaben mitarbeitet.Besserer Schutz für Versuchstiere

Viel Gestaltungsspielraum lässt die Europäische Tierversuchsrichtlinie bei der Umsetzung in nationales Recht nicht. Die ehemals guten Vorschläge der EU-Kommission wurden auch aufgrund der Einflussnahme der Bundesregierung extrem verwässert. Zudem dürfen die Länder nur weitergehende Vorgaben erhalten, die schon vor in Kraft treten der Richtlinie bestanden haben. Aber Ministerin Aigner nutzt noch nicht einmal diese kleinen Spielräume und verzichtet auch darauf, sich zu einem Vorrang für die Förderung alternativer, tierversuchsfreier Verfahren zu bekennen.

Wir sehen in unserem Gesetzentwurf ein ausnahmsloses Verbot der Verwendung von Menschenaffen für Tierversuche vor. Die Ethikkommission, die über die Genehmigung von Tierversuchen zu entscheiden hat, muss mindestens zur Hälfte mit Vertretern des Tierschutzes besetzt werden. Alternativen zu Tierversuchen müssen natürlich stärker gefördert werden.

Positivlisten für Zirkusse und Tierbörsen

Wir sind der Ansicht, dass sich Wildtiere in fahrenden Unternehmen nicht artgerecht halten lassen. In unserem Gesetzentwurf führen wir eine Positivliste ein, die die Tiere umfasst, die artgemäß unter den Bedingungen eines fahrenden Unternehmens gehalten werden können. Das bedeutet das Aus etwas für Elefanten, Löwen und Nilpferde im fahrenden Zirkus.

Der Transport von Tieren zu und von einer Tierbörse sowie die Haltung dort stellen für die Tiere oft besonders hohe Belastungen dar. Tierbörsen finden zudem häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen statt. Wir wollen daher rechtsverbindliche Bestimmungen für die Ausrichtung von Tierbörsen erlassen und festlegen, welche Tierarten überhaupt für Tierbörsen geeignet sind.

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