Am 1. März tritt die bisherige Studienkontenregelung an rheinland-pfälzischen Hochschulen außer Kraft. Hierzu erklärt Gunther Heinisch, Hochschulpolitischer Sprecher Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Pünktlich zum Semesterbeginn an Fachhochschulen und einen Monat vor Beginn des Sommersemesters an Universitäten tritt die Abschaffung der Studienkontenregelung in Kraft. Die Beendigung des rheinland-pfälzischen Gebührenmodells beseitigt soziale Härten – vor Allem für Studierende, die arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sie brauchen in der Spätphase ihres Studiums Unterstützung und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Bislang galt das Prinzip: Studium nur gegen Abbuchung. Studierende an den Hochschulen des Landes erhielten ein virtuelles Studienguthaben. Wenn dieses verbraucht war, wurden Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester fällig. Durch die Abschaffung der Studienkontenregelung entfallen die Abbuchungen und die anschließende Gebührenpflicht.
Die Studienkontenregelung war eine Reaktion auf den bundesweiten Trend hin zu allgemeinen Studiengebühren: Noch im Sommersemester 2008 war die Hochschulbildung in allen umliegenden Bundesländern ab dem ersten Semester gebührenpflichtig. Seither hat sich der bundesweite Trend gewendet: In Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben rot-grüne Mehrheiten die Gebührenfreiheit an den Hochschulen durchgesetzt.“