Der rheinland-pfälzische Landtag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD beschlossen und damit ein zentrales Ziel aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht.
Ab dem kommenden Schuljahr wird der Eigenanteil der Eltern für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I vom Land übernommen. Rheinland-Pfalz ist damit eines der neun Bundesländer, die eine einkommensunabhängige Schülerbeförderung in der Sekundarstufe I gewähren. „Rot-Grün setzt bei gleichzeitigem Einhalten der Schuldenbremse politische Schwerpunkte im Bildungsbereich und steht für eine Politik, die Familien entlastet und Chancengleichheit herstellt“, so die Familienpolitische Sprecherin Elisabeth Bröskamp. Die Bildungspolitische Sprecherin Ruth Ratter betont: „Chancengerechtigkeit und Zugänge zur Bildung sollen nicht daran scheitern, dass die Entscheidung für eine Schule von den Kosten des Schulwegs abhängt.“
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung entlastet auch die SchülerInnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen und regelt die Beförderung zu Förderschulen mit großem Einzugsbereich neu. Bedauerlich bleibt, dass eine Ausweitung der kostenfreien Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II im Zuge der Schuldenbremse nicht umsetzbar war. Bündnis 90/ Die Grünen wird sich auch in Zukunft für eine Diskussion um das Wohnortprinzip oder um Sicherheitsfragen bei der Beförderung einsetzen.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung verwirklicht eine weitere Forderung des GRUENEN Wahlprogramms in Rheinland-Pfalz, ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Familien und macht den Zugang zur Bildung ein Stück gerechter.