Umstrittenes Abkommen gegen Produktpiraterie
Worum geht es bei dem Abkommen gegen Produktpiraterie? Wo liegen die Probleme? Eine Grüne Einschätzung.
ACTA heißt ausgeschrieben „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, was man auf Deutsch als ein Abkommen gegen Produktpiraterie übersetzen kann. Es steht sowohl wegen seines intransparenten Aushandlungsprozesses als auch wegen seines Inhalts in der Kritik. Derzeit gehen tausende Menschen in Europa gegen ACTA auf die Straße. ACTA – das steht für Intransparenz, Strafverschärfungen bei Urheberrechtsverletzungen und Rechtsunsicherheit für die von Sanktionen Betroffenen sowie für die Einschränkung von Informationsfreiheit im Internet. Außerdem ist der Zugang zu Medizin in Entwicklungsländern massiv gefährdet.
Auf Initiative der USA und Japan begannen im Jahr 2008 die Verhandlungen über ein „Abkommen gegen die Produktpiraterie“ mit der EU und der Schweiz. Später stießen noch Kanada, Australien, Jordanien, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate dazu. Das Ziel? Die Schaffung eines Rahmens für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte.
Die Verhandlungen sind abgeschlossen und am vergangenen Freitag hat auch die Ratspräsidentschaft der EU das Abkommen offiziell unterzeichnet. Allerdings müssen noch das Europaparlament und die Parlamente einiger Mitgliedsstaaten zustimmen. Die Grünen Europafraktion gehört zu den entschiedensten Gegnern im Europäischen Parlament und wird gegen das Abkommen stimmen:
Die generelle Kritik an ACTA:
- Es ist nicht akzeptabel, dass ACTA außerhalb der multilateralen Foren wie der Welthandelorganisation und der World Intellectual Property Organization in einer „Koalition der Willigen“ verhandelt wurde
- Entwicklungsländer wurden von den Verhandlungen ausgeschlossen, obwohl sie auch von ACTA betroffen sein werden, ihnen wird jetzt nur noch der fertige Text serviert
- ACTA beschränkt sich nicht, wie unter anderem vom Europaparlament eingefordert, nur auf Produktpiraterie. In Wirklichkeit geht es auch um die Durchsetzung von Monopolrechten – das Abkommen vermischt dabei Rechte des geistigen Eigentums mit dem Schutz von Markennamen;
Der Grüne Europaabgeordnete und Netzpolitiker, Jan Philipp Albrecht, weist dabei besonders auf die Folgen für die Informationsfreiheit im Internet hin:
- ACTA wird die Möglichkeiten der Inhaber von geistigen Eigentumsrechten zur privatisierten Durchsetzung ihrer Interessen stärken, während die Schutzbestimmungen für die Nutzerinnen und Nutzer nicht in gleichem Maße berücksichtigt werden.
- Das Abkommen zielt darauf ab und bestärkt die unterzeichnenden Staaten darin, eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen Internet-Zugangsanbietern und Rechteinhabern einzuführen, mit der Gefahr, dass es, wie in Frankreich, zu „3-strikes-Strafmaßnahmen“ beispielsweise ohne faires rechtliches Verfahren kommt.
- ACTA würde auch unverhältnismäßig hohe zivile Schadensersatzansprüche einführen, die sich lediglich nach dem Verkaufswert von getauschten Dateien bemessen und nicht daran, ob diese Dateien überhaupt so oft gekauft worden wären.
Die Grüne Europaabgeordnete und Entwicklungspolitikerin Ska Keller, betont betont darüber hinaus den erschwerten Zugang zu Medizin in Entwicklungsländern hin, den ACTA mit sich bringen würde:
So zeigt die Studie „ACTA und der Zugang zu Medizin“, dass Vorgaben aus ACTA über die im TRIPS-Abkommen (derzeit gültiges Abkommen auf WHO-Ebene zu geistigen Eigentumsrechten) festgelegten Grundsätze hinausgehen und den globalen Handel mit erschwinglichen Medikamenten eindämmen könnten. Im TRIPS-Abkommen waren hier zumindest Flexibilitätsklauseln für Entwicklungsländer vorgesehen.
Das Problem bei ACTA ist nun, dass Generikamedizin ungerechtfertigterweise der Kategorie „Produktpiraterie“ zugeordnet wird, wenn zum Beispiel das Etikett dem des Originalprodukts ähnlich ist. Selbst wenn in der finalen Version von ACTA jeglicher Bezug zu Patenten gestrichen würde, bliebe dieses Problem bestehen.
Die Folgen?
- Wann immer Grenzbehörden den Verdacht haben, ein Medikament könnte gefälscht sein, können sie die Ware beschlagnahmen.
- ACTA unterstützt neue und weitreichende Befugnisse für Zollbehörden, die einem Transitland die Möglichkeit geben, einstweilige Verfügungen zu erlassen, um die Weiterleitung von vermeintlich gefälschten Produkten in einen Drittstaat zu verhindern. Dies soll möglich sein, ohne dass die Behörden im Drittstaat darüber informiert sind und entscheiden können, ob überhaupt Produktpiraterie vorliegt. Das ist besonders relevant für Generikamedikamente, die zum Beispiel von Indien nach Afrika verschifft und im Transit durch die EU geführt werden.
- Die Haftbarkeit für „Dritte“ also Zulieferer oder Transportfirmen wird erhöht, was abschreckend für die Produktion von Generika wirken könnte.
- ACTA hat verschärfte Regeln zur Offenlegung von Informationen zur Folge. Das bedeutet, dass Pharmafirmen, die Rechteinhaber sind, leichter Informationen über die Hersteller von Generika und ihre Zulieferer bekommen und diese von der Produktion abschrecken können.
- Die Regeln zur Zerstörung von Waren werden verschärft; unter TRIPS durfte dies nur unter „außergewöhnlichen Umständen“ passieren.
- Die Regelungen zu einstweiligen Verfügungen betreffen auch Patente, so lange die ACTA-Mitgliedsstaaten das nicht „proaktiv“ ausschließen.
- ACTA birgt die Gefahr, dass der Wettbewerb unterbunden wird und so zu höheren Preisen für Medizin führt.
- Die Implementierung von ACTA wird vermutlich zu höheren Kosten für die Behörden in Entwicklungsländern führen.
Man kann ohnehin den Handel mit „gefährlichen“ gefälschten Medikamenten nicht stoppen, indem man Markenrechte stärkt, sondern besser indem man die zuständigen Regulierungsbehörden in den Entwicklungsländern stärkt.
- Studie „ACTA und der Zugang zu Medizin“
- Studie „Compatibility ACTA with the European Convention on Human Rights & the EU Charter of Fundamental Rights“ (englisch)
- „Act on ACTA“ – Maßnahmen der Grünen Europafraktion im Zusammenhang mit ACTA
- Das ACTA-Abkommen im Volltext
- Pressemitteilung von Ska Keller
- Pressemitteilung von Jan Philipp Albrecht
- Position von Europäischen Professoren zu ACTA („Hannover-Gutachten“)