„Anlässlich des Weltkindertages erinnern wir an die GRÜNE Forderung, die in der Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte ins deutsche Grundgesetz aufzunehmen. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz wäre ein Signal an die Gesellschaft, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen und ihren Rechten in allen Bereichen Nachdruck zu verleihen. Bisher vermittelt das Grundgesetz eher den Eindruck, Kinder seien als Familienanhängsel zu bewerten“, erklärt Elisabeth Bröskamp, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, zum Weltkindertag am Dienstag, 20. September, und zur „Woche der Kinderrechte“ in Rheinland-Pfalz vom 20 bis 27. September.
„Keinem Recht wird allgemein eine solche Wertschätzung zuteil: Keiner Konvention sind so viele Staaten beigetreten, wie der 1990 verabschiedeten Kinderrechtskonvention. Auch in der Verfassung der EU-Charta wurden Kinderrechte explizit aufgenommen“, so Bröskamp und weiter: „Deswegen ist der Vorstoß der Länder Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern richtig, Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen. Ich begrüße die Initiative des rheinland-pfälzischen Familienministeriums, diesen Vorstoß zu unterstützen.“