Datenschutz und Bürgerrechte sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 wurde die damalige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Dies war ein großer Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung, mit der wir gemeinsam in Karlsruhe geklagt haben.
Jetzt will die schwarz-gelbe Bundesregierung, allen voran Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und dem Innenminister, eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vorbereiten. Zwar streitet die Justizministerin öffentlichkeitswirksam mit dem Innenminister über die konkrete Ausgestaltung. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass beide die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen wollen. Dem stellen wir uns entgegen und sprechen uns gegen die anlasslose Totalprotokollierung von Telekommunikationsdaten aus.