Wer soll das bezahlen?

Die Finanz- und Bankenkrise belastet den Haushalt des Bundes stark. Der Internationale Währungsfond schätzt die Kosten der Krise für Deutschland auf 115 Milliarden Euro. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will jedoch nicht, dass zuerst bei den Schwächsten gespart wird. Mit einer zeitlich befristeten Abgabe sollen deswegen besonders vermögende Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag leisten.

Die Krise kommt uns teuer zu stehen

Die Finanz- und Bankenkrise hat die Verschuldung des Bundes enorm in die Höhe getrieben. Allein von 2007 bis 2010 ist die Verschuldung von 65 auf 75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen. 150 Milliarden Euro hat der Bund an Garantien für marode Banken bereitgestellt. Der Internationale Währungsfond (IWF) schätzt die Kosten der Krise für Deutschland auf 115 Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt an anderer Stelle und belastet die jetzt schon klammen Haushalte.

Schwarz-Gelb spart bei denen, die sowieso schon wenig Geld zur Verfügung haben. So haben Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) keinen Anspruch mehr auf Elterngeld, Renten- und Heizkostenzuschläge. Die Kürzungen im Sozialetat belasten somit nicht nur die Schwächsten, sondern gefährden auch den Zusammenhalt der Gesellschaft. Aber auch die öffentliche Hand hat immer weniger Geld zur Verfügung und muss strikt sparen. Das macht sich bemerkbar, wenn sich die Kinderbetreuung verteuert, bei städtischen Schwimmbädern, Bibliotheken oder Theatern die Eintrittspreise steigen oder sie gar schließen müssen.

Wir dürfen unseren Kindern nicht nur Schulden hinterlassen

Schon die Autoren unseres Grundgesetzes haben in Artikel 14 (2) festgestellt, dass mit Eigentum auch eine Verpflichtung einhergeht. Die Rettungspakete, Schutzschirme, Bürgschaften und Garantien des Bundes haben in der Krise dafür gesorgt, dass sogenannte systemrelevante Banken nicht abstürzen und damit andere Banken, Versicherungen und am Ende die ganze Wirtschaft mit in den Abgrund ziehen. Sie haben aber vor allem die großen Anlegervermögen geschützt. Während die Löhne in Deutschland real stagnierten oder gar sanken, konnten gerade die großen Vermögen deutlich wachsen. Im Vergleich mit anderen Ländern werden Vermögen in Deutschland niedrig besteuert, daher empfiehlt auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Deutschland ausdrücklich, Schulden mit Hilfe einer stärkeren Vermögensbesteuerung abzubauen. In Deutschland besitzen zehn Prozent der Bevölkerung über 60 Prozent des Vermögens. Die Grafik zeigt, dass diese zehn Prozent einen immer größeren Anteil des Gesamtvermögens halten (Quelle: DIW).

Geringe Einkommen nicht noch stärker belasten

Es ist den Reichsten in Deutschland zuzumuten, ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten. Dabei wären die Einnahmen aus der Vermögensabgabe streng zweckgebunden und dürften nur zur Bewältigung der Kosten der Finanz- und Bankenkrise verwandt werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Sozialabgaben zum gleichen Zweck, würde dagegen gerade kleine Einkommen überproportional belasten.

Deutschland braucht gerade jetzt finanziellen Spielraum, der nicht durch die Folgekosten der Krise weiter eingeschränkt werden darf. Unserem Land stehen schwierige Herausforderungen bevor, die neben politischem Willen vor allem Investitionen in die Zukunft brauchen. Stichworte sind hier etwa eine nachhaltigere und gerechtere Bildungspolitik oder der Umbau unserer Energieversorgung.

Wer wie viel zahlen soll

Zahlen müssten die Vermögensabgabe nur diejenigen, die über ein Nettovermögen von über einer Million Euro verfügen. Nettovermögen bedeutet, dass Schulden, wie etwa für die Finanzierung eines Hauses, abgezogen werden. Für Kinder würde ein Freibetrag von 250.000 Euro veranschlagt. Eine Familie mit zwei Kindern müsste also erst ab einem Nettovermögen von 2.500.000 Euro (1. Elternteil = 1.000.000 Euro + 2. Elternteil = 1.000.000 Euro + 2 Kinder = zweimal 250.000 Euro) zahlen. Die Abgabe würde einmal jährlich anfallen und etwa 1,5 Prozent betragen. Bei 2,5 Millionen Euro wären das also 37.500 Euro im ersten Jahr. Damit wird jedoch nicht die Vermögenssubstanz angetastet, sondern die Kapitalerträge fallen lediglich geringer aus. Denn wenn die von der Vermögensabgabe Betroffenen ihr Geld in Bundesanleihen anlegen, erhalten sie etwa drei Prozent Zinsen. Ihre Erträge werden also durch die Vermögensabgabe halbiert. (siehe Grafik ganz oben) So schlägt auch die „Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe“ vor, die Kapitalertragssteuer, von pauschal 25 Prozent auf alle Kapitalerträge, durch eine Vermögensabgabe zu ersetzen, da sie diese ebenfalls als sozial gerechter ansehen.

Für Betriebe läge der Freibetrag bei zwei oder fünf Millionen Euro. Hier darf die Abgabe 35 Prozent des Ertrages aber nicht überschreiten. Betriebe, die etwa in Krisenzeiten nichts verdienen, müssten dann auch keine Vermögensabgabe zahlen. Die Vermögensabgabe würde zusätzlich zur normalen Ertragsbesteuerung erhoben.

Es werden nur sehr Vermögende belastet

Durch die Freibeträge würden nur sehr Vermögende belastet. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass gut 330.000 Menschen von der Abgabe betroffen wären. Aus unserer Sicht wäre die Belastung dieser Gruppe gerechtfertigt, da in Deutschland ein Prozent der Bevölkerung 20 Prozent des Vermögens besitzen.

Die Laufzeit der Vermögensabgabe soll zehn Jahre betragen und über diesen Zeitraum 100 Milliarden Euro ausmachen. Wenn vor Ablauf der zehn Jahre 100 Milliarden Euro eingenommen worden sind, wird die Laufzeit der Vermögensabgabe gekürzt und es werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge erstattet. Anders als eine Steuer, kann der Bund die Abgabe ohne Zustimmung der Länder einführen. Info: www.gruene.de

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